Welche Fahrzeuge Dürfen Nur Mit Besonders Großem Seitenabstand Überholt Werden
Wer sich mit Verkehrsregeln beschäftigt, stößt früher oder später auf die Frage: welche fahrzeuge dürfen nur mit besonders großem seitenabstand überholt werden. Viele Autofahrende sind unsicher, wie groß der Abstand konkret sein muss und welche Fahrzeugarten besonders sensibel sind. Gerade in Stresssituationen im Straßenverkehr fehlt dann oft die Klarheit, die Sicherheit schenken könnte. In diesem Beitrag gehen wir Schritt für Schritt durch alle relevanten Fahrzeuggruppen, erklären die rechtlichen Grundlagen und zeigen anhand praktischer Beispiele, wie wir uns im Alltag richtig verhalten.
Rechtsgrundlage: Wo steht, welche fahrzeuge dürfen nur mit besonders großem seitenabstand überholt werden?
Die zentrale Norm ist § 5 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Dort ist geregelt, wann überholt werden darf, wie schnell und mit welchem Seitenabstand. Auch wenn der Gesetzestext den Begriff „besonders großer Seitenabstand“ nicht mit einer exakten Zahl verbindet, haben sich durch Rechtsprechung und Verkehrspraxis klare Richtwerte herausgebildet.
Im Kern lautet die Antwort auf die Frage, welche fahrzeuge dürfen nur mit besonders großem seitenabstand überholt werden: Vor allem ungeschützte oder besonders gefährdete Verkehrsteilnehmende, also Personen, die nicht durch eine stabile Karosserie geschützt sind oder eine eingeschränkte Fahrstabilität haben.
Zu diesen Fahrzeugen und Verkehrsteilnehmenden zählen insbesondere:
- Fahrräder und Pedelecs
- Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter
- Handkarren, Rollstühle und andere langsame Hilfsmittel
- Motorräder und Roller
- Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit breiten Anbauten
- Breite bzw. überbreite Schwertransporte
- Busse und Straßenbahnen in besonderen Situationen, etwa enger Überholraum
Wann von einem „besonders großen“ Seitenabstand gesprochen wird, hängt von Geschwindigkeit, Wetter, Fahrbahnzustand und Verkehrsdichte ab. Es lohnt sich, sich diese Situationen bewusst zu machen, um vorausschauend zu fahren.
Radfahrende: Klassiker bei der Frage, welche fahrzeuge dürfen nur mit besonders großem seitenabstand überholt werden
Radfahrende sind die wohl wichtigste Gruppe in diesem Zusammenhang. Sie sind ungeschützt, können leicht aus dem Gleichgewicht geraten und reagieren sensibel auf Winddruck, Schlaglöcher und plötzliche Geräusche. Deshalb ist der Seitenabstand beim Überholen hier besonders entscheidend.
Gesetzliche Richtwerte beim Überholen von Fahrrädern
Für Radfahrende geben Gerichte und Verkehrsverbände klare Richtwerte vor:
- Innerorts: mindestens 1,5 Meter Seitenabstand
- Außerorts: mindestens 2,0 Meter Seitenabstand
Diese Werte stellen Mindestanforderungen dar. In der Praxis kann ein noch größerer Abstand sinnvoll sein, etwa bei Kindern auf dem Fahrrad, bei Gruppenfahrten oder bei nasser bzw. glatter Fahrbahn.
Wer sich fragt, welche fahrzeuge dürfen nur mit besonders großem seitenabstand überholt werden, sollte Radfahrende immer ganz oben auf der Liste haben. Denn bereits ein kleiner Schlenker eines Rades nach links kann bei zu geringem Abstand zu schweren Unfällen führen.
Besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern auf dem Fahrrad
Wenn Kinder auf dem Rad unterwegs sind, steigt das Risiko nochmals. Kinder können ihr Fahrrad schlechter beherrschen, reagieren spontaner und rechnen oft nicht mit gefährlichen Situationen. Hier gilt faktisch: lieber warten als knapp vorbeifahren. In engen Straßen ist häufig ein Überholen mit dem Auto überhaupt nicht verantwortbar, auch wenn es theoretisch erlaubt wäre.
E-Scooter und Elektrokleinstfahrzeuge: Neue Gruppe, gleiche Frage
Mit der Verbreitung von E-Scootern hat sich die Diskussion, welche fahrzeuge dürfen nur mit besonders großem seitenabstand überholt werden, erweitert. Auch diese Nutzerinnen und Nutzer stehen ohne schützende Karosserie auf verhältnismäßig instabilen Fahrzeugen. Unebenheiten, Gullideckel oder Schienen können sie schnell aus der Spur bringen.
Für E-Scooter gelten daher im Grunde dieselben Abstandsempfehlungen wie für Fahrräder:
- Innerorts mindestens 1,5 Meter
- Außerorts mindestens 2,0 Meter
In engen Straßen mit parkenden Autos rechts und Gegenverkehr links ist es oftmals sicherer, zunächst hinter dem E-Scooter zu bleiben. Auch wenn der eigene Zeitdruck hoch ist, überwiegt das Sicherheitsinteresse der ungeschützten Person.
Motorisierte Zweiräder: Motorräder und Roller sicher überholen
Auf den ersten Blick wirken Motorräder stabiler und schneller als Fahrräder. Dennoch gehören sie zu den Fahrzeugen, die nur mit besonders großem Seitenabstand überholt werden sollten. Gerade bei hoher Geschwindigkeit können Winddruck, Fahrbahnrillen oder Seitenwind einen Motorradfahrenden ins Schwanken bringen.
Die Rechtsprechung verlangt hier keinen fixen Wert wie bei Fahrrädern. Dennoch hat sich eingebürgert, auch Motorräder innerorts mit rund 1,5 Metern, außerorts mit 1,5 bis 2,0 Metern Abstand zu überholen. Entscheidend ist, dass bei der Beantwortung der Frage, welche fahrzeuge dürfen nur mit besonders großem seitenabstand überholt werden, immer der konkrete Schutzbedarf maßgeblich ist. Trotz Motorantrieb bleibt ein Motorradfahrer körperlich ähnlich ungeschützt wie ein Radfahrender.
Besondere Gefahren bei nasser Fahrbahn und Spurrillen
Wer einmal selbst Motorrad gefahren ist, weiß, wie unangenehm Spurrillen, Bitumenstreifen oder nasse Fahrbahnteile sein können. Ein leichter Schlenker reicht aus, um in den Überholraum eines Autos zu geraten, wenn dieses zu dicht vorbeifährt. Daher sollte bei Regen, Laub auf der Straße oder Rollsplitt der Seitenabstand deutlich größer gewählt werden, als das Mindestmaß es vorgibt.
Landwirtschaftliche Fahrzeuge: Breite Anbauten und begrenzte Stabilität
Auch landwirtschaftliche Fahrzeuge spielen eine wichtige Rolle, wenn wir uns fragen, welche fahrzeuge dürfen nur mit besonders großem seitenabstand überholt werden. Traktoren und Mähdrescher haben häufig breite, teilweise unübersichtliche Anbauten, die in die Fahrbahn hineinragen. Zudem sind diese Fahrzeuge oft langsamer unterwegs, was bei anderen Verkehrsteilnehmenden Ungeduld auslöst.
Die Risiken beim Überholen sind vielfältig:
- Unübersichtliche Fahrzeugbreite durch Anbaugeräte
- Mögliche Pendelbewegungen auf unebener Fahrbahn
- Eingeschränkte Sicht des Fahrers nach hinten
- Brems- und Lenkverhalten schwerer Maschinen
Hier ist ein besonders großer Seitenabstand Pflicht, kombiniert mit guter Übersicht und ausreichender Überholstrecke. Ist die Fahrbahn schmal oder herrscht Gegenverkehr, sollte von einem Überholen abgesehen werden. Im Zweifel ist Geduld die sicherere Wahl.
Breite und überbreite Fahrzeuge: Sondertransporte und Lkw
Bei Schwertransporten, überbreiten Lkw oder Fahrzeugen mit Sondergenehmigung stellt sich die Frage, welche fahrzeuge dürfen nur mit besonders großem seitenabstand überholt werden, in verschärfter Form. Diese Fahrzeuge sind häufig mit Warnleuchten, Begleitfahrzeugen und besonderen Markierungen versehen. Sie nehmen viel Platz auf der Fahrbahn ein, teils auch über die Fahrstreifenbegrenzung hinaus.
Das Überholen solcher Fahrzeuge ist oft nur an wenigen, gut einsehbaren Stellen sinnvoll. Der Seitenabstand muss so gewählt werden, dass auch bei einem minimalen Versatz des Schwertransportes kein Kontakt entsteht. Hinzu kommt: Solche Transporte sind oft langsamer, aber länger. Wer überholt, benötigt daher eine längere, freie Strecke als bei einem normalen Lkw.
Auch normale Lkw gehören im weiteren Sinne zu der Diskussion, welche fahrzeuge dürfen nur mit besonders großem seitenabstand überholt werden, wenn sie beispielsweise Radfahrende überholen. Gerade Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer tragen hier wegen des toten Winkels eine hohe Verantwortung. Für Pkw-Fahrende gilt umgekehrt: einen Lkw zu dicht zu passieren, ist riskant, da Sogwirkungen entstehen können.
Fußgänger, Rollstuhlfahrende und andere langsame Verkehrsteilnehmende
Neben klassischen Fahrzeugen gibt es weitere Gruppen, zu denen wir uns fragen müssen, welche fahrzeuge dürfen nur mit besonders großem seitenabstand überholt werden. Dazu zählen:
- Fußgänger auf der Fahrbahn (zum Beispiel bei fehlendem Gehweg)
- Rollstuhlfahrende
- Personen mit Rollator
- Mitarbeitende der Müllabfuhr, Straßenreinigung oder Pannenhilfe am Fahrbahnrand
Hier sollte der Seitenabstand nach Möglichkeit zwei Meter oder mehr betragen. Selbst wenn die StVO keine exakte Zahl nennt, gilt der Grundsatz: Je ungeschützter und langsamer die Person, desto größer der Schutzabstand. Dasselbe gilt bei Kindern, die am Fahrbahnrand spielen oder an parkenden Autos vorbeigehen.
Besondere Situationen: Enge Straßen, parkende Autos und Gegenverkehr
Oft stellt sich nicht nur die Frage, welche fahrzeuge dürfen nur mit besonders großem seitenabstand überholt werden, sondern auch: Kann hier überhaupt sicher überholt werden. In vielen innerstädtischen Straßen parken auf beiden Seiten Autos, die Fahrbahn ist verengt, und Gegenverkehr kommt hinzu. In solchen Situationen ist es häufig schon schwierig, den gesetzlichen Mindestabstand einzuhalten.
Die StVO verpflichtet dazu, nur zu überholen, wenn niemand gefährdet oder behindert wird. Bedeutet konkret:
- Wenn der vorgeschriebene bzw. erforderliche Seitenabstand nicht eingehalten werden kann, darf nicht überholt werden.
- Wer Radfahrende, E-Scooter oder Kinder mit zu geringem Abstand überholt, handelt ordnungswidrig.
- Im Zweifel immer warten, bis die Fahrbahn wieder breiter und übersichtlicher ist.
Auch psychologisch macht ein geregeltes, geduldiges Verhalten Sinn. Wer sich selbst schon einmal von einem vorbeirasenden Auto „gestreift gefühlt“ hat, weiß, wie stark der Schreckmoment ist. Gerade diese emotionale Erfahrung verdeutlicht, warum die Frage, welche fahrzeuge dürfen nur mit besonders großem seitenabstand überholt werden, nicht nur juristisch, sondern auch menschlich beantwortet werden muss.
Einfluss von Wetter, Sicht und Fahrbahnzustand auf den Seitenabstand
Der Seitenabstand ist kein fixer Wert, der unabhängig von den Bedingungen gilt. Er ist immer im Zusammenhang mit Wetter, Sicht und Straßenzustand zu betrachten. Je anspruchsvoller die Bedingungen, desto stärker verschiebt sich die Antwort auf die Frage, welche fahrzeuge dürfen nur mit besonders großem seitenabstand überholt werden, in Richtung „möglichst alle, soweit es geht“.
Besondere Vorsicht ist geboten bei:
- Regen, Schnee, Eis oder Laub auf der Fahrbahn
- Starkem Seitenwind, etwa auf Brücken oder freien Flächen
- Schlechter Sicht durch Nebel, Dämmerung oder Blendung
- Baustellen mit verengten Fahrstreifen
In all diesen Situationen können Fahrzeuge leichter aus der Spur geraten. Ein größerer Seitenabstand ist dann kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Wer sich fragt, welche fahrzeuge dürfen nur mit besonders großem seitenabstand überholt werden, sollte diese Faktoren immer mitdenken.
Bußgelder und rechtliche Folgen bei zu geringem Seitenabstand
Wer den Seitenabstand missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Besonders streng wird dies bewertet, wenn es um ungeschützte Verkehrsteilnehmende geht. Die Bußgelder können schnell dreistellig werden, dazu kommen Punkte in Flensburg. Im Falle eines Unfalls drohen zudem strafrechtliche Konsequenzen und zivilrechtliche Schadensersatzforderungen.
Die Frage, welche fahrzeuge dürfen nur mit besonders großem seitenabstand überholt werden, ist also nicht nur eine theoretische Wissensfrage, sondern hat ganz konkrete Folgen für Führerschein, Geldbeutel und das eigene Gewissen. Wer hier gewissenhaft handelt, schützt nicht nur andere, sondern auch sich selbst.
Praktische Tipps für den Alltag: So setzen wir große Seitenabstände konsequent um
Um die Theorie in den Alltag zu übertragen, helfen einige einfache Verhaltensregeln, die wir uns angewöhnen können:
Erstens: Frühzeitig erkennen, wann wir uns einem besonders schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmenden nähern. Wer rechtzeitig vom Gas geht, schafft sich Spielraum.
Zweitens: Vor dem Überholen bewusst prüfen, ob der nötige Seitenabstand realistisch eingehalten werden kann. Reichen Fahrbahnbreite und Sicht aus, um bei Fahrrädern, E-Scootern oder Motorrädern innerorts mindestens 1,5 Meter Abstand zu wahren.
Drittens: Tempo anpassen. Je geringer die eigene Geschwindigkeit, desto besser lässt sich der Abstand kontrollieren, und desto geringer ist die Sogwirkung auf das überholte Fahrzeug.
Viertens: Geduld als Sicherheitsfaktor verstehen. Manchmal ist der sicherste Weg, hinter einem langsameren Fahrzeug zu bleiben, bis die Rahmenbedingungen ein sauberes Überholen zulassen.
Fünftens: Die Perspektive wechseln. Sich innerlich kurz fragen: Wie würde ich mich anstelle der anderen Person fühlen, wenn ein Auto so dicht an mir vorbeifährt. Diese gedankliche Übung hilft, die Bedeutung der Frage, welche fahrzeuge dürfen nur mit besonders großem seitenabstand überholt werden, emotional zu verankern.
Fazit: Welche fahrzeuge dürfen nur mit besonders großem seitenabstand überholt werden und was bedeutet das für unser Fahrverhalten
Die ursprüngliche Frage, welche fahrzeuge dürfen nur mit besonders großem seitenabstand überholt werden, führt am Ende zu einer grundlegenden Einsicht: Immer dann, wenn Menschen im Straßenverkehr ungeschützt, langsamer oder instabil unterwegs sind, brauchen sie unseren besonderen Respekt und Platz. Räder, E-Scooter, Motorräder, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fußgänger, Rollstuhlfahrende und viele andere Gruppen verdienen konsequent große Sicherheitsabstände.
Wer sich an die Richtwerte von mindestens 1,5 Metern innerorts und 2,0 Metern außerorts orientiert und in schwierigen Situationen sogar noch größeren Abstand hält, handelt nicht nur gesetzeskonform, sondern menschlich verantwortungsvoll. Die Frage, welche fahrzeuge dürfen nur mit besonders großem seitenabstand überholt werden, beantwortet sich dann beinahe von selbst: Im Zweifel lieber zu viel Abstand als zu wenig. So tragen wir gemeinsam dazu bei, dass Straßen für alle sicherer und respektvoller werden.




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